Neue Coronaschutzverordnung ab 20.08.2021
von Tina Kroll
Seit gestern, Freitag, 20.08.2021, gilt die neue Coronaschutzverordnung. Bitte beachtet sie und v.a. bleibt gesund!
In Kürze bedeutet das:
- Grundsätzlich gelten die allgemeinen Hygieneregeln AHA-L.
- Zutritt zu den Hallen haben nur Geimpfte, Genesene und Getestete (max.48 h). Nachweise müssen mitgeführt werden.
- Der Impfnachweis (2. Impfung plus 14 Tage) wird beim ersten Training dem Trainer vorgelegt und von diesem mit Datum in einer Liste vermerkt.
- Der Testnachweis (max. 48h) wird bei jedem Training dem Trainer vorgelegt und auch in der Liste mit dem Datum des Tests vermerkt.
- Es gibt keine Begrenzung der Teilnehmer.
- Bitte organisiert den Wechsel von Mannschaft zu Mannschaft möglichst kontaktarm.
- Beim Betreten und Verlassen der Hallen ist ein Mundschutz zu tragen.
- Die einfache Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen bei Sportangeboten in geschlossenen Räumen.
Heißt: Ort, Uhrzeit von-bis, Name, Vorname, Adresse, Telefon oder Mail, geimpft/genesen/getestet - Die Anwesenheitslisten sind nach Trainingsende in die SG Cloud zu laden.
- Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen und des Mindestabstands ist gestattet.