Neue Coronaschutzverordnung ab 20.08.2021

von Tina Kroll

Seit gestern, Freitag, 20.08.2021, gilt die neue Coronaschutzverordnung. Bitte beachtet sie und v.a. bleibt gesund!

In Kürze bedeutet das:

  • Grundsätzlich gelten die allgemeinen Hygieneregeln AHA-L.
  • Zutritt zu den Hallen haben nur Geimpfte, Genesene und Getestete (max.48 h). Nachweise müssen mitgeführt werden.
  • Der Impfnachweis (2. Impfung plus 14 Tage) wird beim ersten Training dem Trainer vorgelegt und von diesem mit Datum in einer Liste vermerkt.
  • Der Testnachweis (max. 48h) wird bei jedem Training dem Trainer vorgelegt und auch in der Liste mit dem Datum des Tests vermerkt.
  • Es gibt keine Begrenzung der Teilnehmer.
  • Bitte organisiert den Wechsel von Mannschaft zu Mannschaft möglichst kontaktarm.
  • Beim Betreten und Verlassen der Hallen ist ein Mundschutz zu tragen.
  • Die einfache Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen bei Sportangeboten in geschlossenen Räumen.
    Heißt:  Ort, Uhrzeit von-bis, Name, Vorname, Adresse, Telefon oder Mail, geimpft/genesen/getestet
  • Die Anwesenheitslisten sind nach Trainingsende in die SG Cloud zu laden.
  • Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen und des Mindestabstands ist gestattet.

 

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